Das Zuchtbuch der Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde ist noch nicht geschlossen, denn es besteht weiterhin ein großer Bedarf an der Registrierung möglichst vieler Herdenschutz-
hunde (HSH) der Rassen Französischer Pyrenäenberghund und Maremmano Abruzzese. Es ist das vorrangige Ziel der AG, durch die Betreung und Erfassung von in Tierherden zu deren Schutz lebenden Hunde zu erfassen und die Verbreitung ge-eigneter Tiere für die Weidetierhalter zu fördern.
Zum diesem Zwecke ist es möglich, die Zuchtleitern der AG auch in Betriebe einzubestellen, die ausserhalb Brandenburgs ihren Standort haben. Eine Zertifizierung und Aufnahme in das Zuchtbuch von Hunden nach den Regeln der Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde e.V. ist somit bundesweit sichergestellt und stellt eine flächendeckende Versorgung von interessierten Weidetierhaltern mit leistungsfähigen HSH aus Arbeitslinien her.
Die Zuchtarbeit der AG-HSH beschränkt sich ausschließlich auf Hunde der Rassen Französischer Pyrenäenberghund und Maremmano Abruzzese.
Der Zuchtleiter führt das Zuchtbuch.
Die Registrierung eines Herdenschutzhundes, der neu in das Zuchtbuch aufgenommen werden soll, ist beim Zuchtwart zu beantragen.
Es werden ausschließlich Herdenschutzhunde im Zuchtbuch registriert, die als Beschützerin einer Tierherde leben und deren Eigentümer Mitgied der AG sind.
Die Hunde werden unter dem Namen des Züchters registriert. Sollte der Züchter eines Hundes nicht mehr zu ermitteln sein, werden die Hunde unter dem Namen des aktuellen Besitzers
registriert.
In Zweifelsfällen über die Herkunft oder Abstammung eines Hundes, kann der Rat anderer Rasse-verbände eingeholt werden.
Die Ausstellung von Ahnentafeln bleibt ausschließlich den Nachkommen der Hunde von Züchtern der AG- HSH vorbehalten.
Der Zuchtwart erfasst alle zur Registrierung notwendigen Angaben für das Ausstellen der Registrierungspapiere, die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Eigentümers des
Hundes.
Die Zuchtauglichkeitsprüfung wird vom Zuchtleiter oder einer von ihm beauftragten Person vorgenommen. Nur Hunde, die ihre Tauglichkeit im Rahmen einer Eignungsprüfung nachgewiesen haben, können in das Zuchtbuch aufgenommen werden. Sie leben in einer Herde und erfüllen alle Ansprüche, die der Herdenbesitzer an seinen Herdenschutzhund stellt. Den Besonderheiten der Rasse wird Rechnung getragen. Die Zuchttauglichkeitsprüfung ist für Hunde von Schäfern und Nichtschäfern einheitlich geregelt. Die Sozialisierung auf eine bestimmte Tierart mit der der Herdenschutzhund zusammenlebt, ist Grundvor-
aussetzung für die Zulassung zur Zucht. Im Verlauf der Zuchttauglichkeitsprüfung erfolgt eine Prüfung der Gesundheit und des Körperbaus des Hundes.
Der Hund lebt in einer Herde und muss dort auf diese Tiere sozialisiert sein. Diese beschützt er schon durch seine Anwesenheit und Präsenz. Der Herdenschutzhund bewegt sich frei, ohne Einschränkungen und zeigt in Gefahrensituationen, dass er seine ihm anvertauten Tiere beschützen wird.
Ausschlusskriterien zur Zucht sind u.a.:
Eine Wiederholung der Prüfung ist unzulässig.
Termine zu einer Zuchttauglichkeitprüfung können Interessenten jederzeit mit unserer Zuchtleiterin vereinbaren. Generell empfehlenswert ist ein Vorgespräch, bei dem Ablauf, Anforderungen an Hund und Halter sowie auftretende Fragen erörtert und beantwortet werden können.
Sie haben Interesse, ihren Herdenschutzhund nach den Regeln der Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde e.V. zertifizieren zu lassen? Bitte wenden Sie sich an:
Linda Scholz, Dorfstraße 48, 15890 Eisenhüttenstadt
Tel. : 0336444906
Mail: tenkesberg48@outlook.de